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20.05.2022

YouTube

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3 Minuten Lesezeit
6-17 Jahre
Information
Kommunikation
Kreativität
Sicherheit
Unterhaltung
Apps
Video
Toolbeschreibung
Copyright: Thomas Trutschel/photothek.net

Fernsehen ist tot – zumindest, wenn man die junge Generation fragt. Kinder und Jugendliche schauen heute YouTube auf dem Handy oder Tablet. Aber was genau ist das eigentlich?

Kurz gefasst:

  • weltweit größtes kostenfreies Videoportal
  • Videos von professionellen Kanälen, YouTubern, Medien und privaten Nutzern
  • Mindestalter laut Anbieter ab 16 Jahren (13 mit Erlaubnis der Eltern), jüngere Kinder: YouTube Kids
  • Vorsicht: Vielzahl an Inhalten und damit auch das Risiko nicht altersgerechter Videos oder Kommentare

Was ist YouTube?

YouTube ist aktuell das größte und beliebteste Videoportal der Welt. Kinder und Jugendliche können unzählige Videos zu vielfältigen Themen und von verschiedenen Produzenten anschauen. Sie können aber auch eigene Videos hochladen, die Videos anderer bewerten und kommentieren sowie sich mit anderen Nutzern in der Community austauschen.

Was fasziniert Kinder und Jugendliche besonders an dem Angebot?

YouTube bietet für jeden Geschmack etwas: Kinder und Jugendliche finden unzählige Videos, Themen und Kanäle für alle Altersgruppen und Interessen. Die Inhalte stammen aus der ganzen Welt, es gibt Videos von professionellen Kanälen (Musikvideos, Shows, Kinderserien, Prominente, erfolgreiche YouTuber). Aber auch private Nutzer laden Videos rund um Computerspiele (z. B. Let’s Play Videos), Tutorials zum Nachmachen, witzige Challenges und Einblicke in ihren Alltag hoch.

Viele Kinder und Jugendliche identifizieren sich mit YouTube-Stars und abonnieren Kanäle, die ihnen gefallen. Dort schauen sie 60-sekündige Smartphone-Videos bei YouTube Shorts, die gängigen 10-Minuten-Videos oder ganze Filme und Serien mit einem YouTube-Premium-Abo. Über die Funktion YouTube Live finden professionelle Livestreams von Veranstaltungen statt, aber auch Privatpersonen können schon mit einfacher Technik live streamen.

“YouTuber” sehen manche Kinder und Jugendliche als einen Berufswunsch an und möchten gerne einen eigenen Videokanal starten. Grundsätzlich ist das eine tolle Möglichkeit, sich kreativ auszuleben. Jedoch gibt es auch einige Dinge, die beachtet werden müssen. Deshalb haben wir für Sie in diesem Beitrag das Wichtigste dazu zusammengefasst:Mein Kind will YouTuber werden

Was ist problematisch an dem Angebot?

Es handelt sich um eine weltweite Nutzercommunity, mit einer riesigen Bandbreite an Inhalten, sekündlich neu hochgeladenen Videos und unzählige Kommentare. Daher besteht das potenzielle Risiko, dass Jugendliche Inhalten begegnen, die nicht für sie geeignet oder sogar entwicklungsbeeinträchtigend sein können. Videos können bspw. gewalthaltige, anstößige, verstörende Inhalte zeigen, zu riskantem Verhalten anregen, versteckte Werbung enthalten oder einfach nicht altersentsprechend für junge Nutzerinnen und Nutzer sein. Auch die Kommentare unter den Videos können Gewalt, Hass, Beleidigungen oder Belästigungen enthalten.

Wenn Heranwachsende ihre eigenen Videos produzieren, besteht das Risiko, dass sie persönliche Informationen von sich oder auch von Freunden und Familienmitgliedern preisgeben. Wenn andere ungefragt im Video zu sehen sind, kann eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild vorliegen. Kinder und Jugendliche können bei der Verwendung von Musik oder anderen Videoausschnitten gegen das Urheberrecht verstoßen.

Das Portal ist kostenfrei und enthält Werbung und kommerzielle Inhalte, bspw. vor oder zwischen Videos geschaltete Werbespots. Gesponserte Inhalte oder Produktplatzierungen können für Heranwachsende unter Umständen schwer zu erkennen und durchschauen sein. Auch bei Gewinnspielen auf YouTube ist Vorsicht geboten.

Was meint der Anbieter?

YouTube ist eine Tochterfirma des Google-Konzerns. Wer Videos hochladen, abonnieren oder kommentieren möchte, benötigt einen Google-Account. Das Mindestalter für die Nutzung liegt in Deutschland bei 16 Jahren. Eine Ausnahmeregelung gilt, wenn ein Elternteil seinem mindestens 13-jährigen Kind die Nutzung des Dienstes über Family Link erlaubt hat. Grundsätzlich benötigen alle Minderjährigen die Erlaubnis der Eltern.

YouTube klärt die Nutzer mit den Community-Richtlinien über angemessene Inhalte und ein respektvolles Miteinander auf. Der Anbieter ist grundsätzlich nicht verantwortlich für die Inhalte der hochgeladenen Videos, löscht jedoch Videos, die den Richtlinien widersprechen. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist Pornografie auf YouTube verboten. Dasselbe gilt für Inhalte, die selbstverletzendes Verhalten fördern oder die das emotionale und körperliche Wohlbefinden Minderjähriger gefährden. Bestimmte Videos sind daher nur für angemeldete Nutzer sichtbar, die 18 Jahre oder älter sind. Auch wenn YouTube selbst verschiedene Tools verwendet, um unangemessene Inhalte herauszufiltern, ist auch das Feedback der Nutzenden wichtig. Sie haben die Möglichkeit, Inhalte zu melden, sodass diese möglicherweise gelöscht oder sogar strafrechtlich verfolgt werden können.

YouTube setzt Upload-Filter ein, die beim Hochladen prüfen, ob Bilder, Musik oder Videos darin urheberrechtlich geschützt sind. Damit handelt YouTube nach der EU-Urheberrechtsreform von 2019. Die Videoplattform informiert: Nur wer die Genehmigung des Rechteinhabers hat, darf urheberrechtlich geschütztes Material nutzen.

Was sollten Eltern beachten?

Da YouTube eine unübersichtliche Vielfalt an Videos bietet, sollten Sie Ihr Kind nicht alleine damit lassen. Begleiten Sie es bei den ersten Schritten und besprechen Sie die Möglichkeit, Inhalte zu melden. Lassen Sie Ihr Kind erste Erfahrungen auf YouTube Kids sammeln, wo es einen sicheren Rahmen gibt.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, dass Ihr Kind reif genug für das “richtige” YouTube ist, machen Sie zunächst Gebrauch vom eingeschränkten Modus, der bestimmte Inhalte ausblendet, z. B. Gewalt oder Nacktheit. Eltern können den eingeschränkten Modus aktivieren, damit ihre Kinder derartige Inhalte möglichst nicht sehen können.

Seien Sie offen, wenn Ihr Kind selbst Videos produzieren möchte. Es ist zunächst eine tolle Möglichkeit, kreativ zu werden. Besprechen Sie dennoch, welche Themen und Inhalte in den Videos vorkommen werden. Das betrifft auch, ob und wie viele persönliche Informationen andere Nutzer dadurch von ihnen erfahren könnten. Diskutieren Sie unbedingt die Möglichkeit, Videos auf privat oder nicht gelistet zu stellen. Damit können andere diese Videos entweder gar nicht sehen (“privat”), oder die Videos kann nur sehen, wer den Link zu ihnen hat (“nicht gelistet”) – sie werden dann in der Suche nicht angezeigt.

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