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Was tun, wenn mein Kind im Netz ungewollt auf Pornos trifft?

Ob im Klassenchat, in Social Media oder über eine Suchmaschine – viele Kinder und Jugendliche treffen beim Surfen mit oder ohne Absicht auf Pornos. Der Erstkontakt liegt nach einer Studie der Landesanstalt für Medien NRW von 2023 im Durchschnitt bei 13 Jahren und ist nichts Ungewöhnliches.

Laut JIM-Studie des Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest 2023 kam jedoch von den befragten 12-19-Jährigen jedes vierte Kind bzw. Jugendliche*r ungewollt mit Pornografie in Kontakt. Wenn Kinder und Jugendliche unbeabsichtigt pornografische Fotos oder Videos zu sehen bekommen, kann sie das überfordern und belasten. Besonders kritisch wird es, wenn es sich dabei um die sogenannte „harte Pornografie“ handelt.

Einfache und harte Pornografie – was ist das?

Bei pornografischen Inhalten wird unterschieden in einfache und harte Pornografie:

  • Einfache Pornografie zeigt sexuelle Handlungen von Erwachsenen, zum Beispiel als Fotos, Videos, Audios oder Comics. Einfache Pornografie ist im Internet leicht zugänglich, zum Beispiel über spezielle Webseiten, aber auch via Chats in Messengern und auf Social Media. Die Nutzung ist für Erwachsene ab 18 Jahren erlaubt. Minderjährigen Zugang zu einfacher Pornografie zu verschaffen, ist in Deutschland verboten. Internet-Portale in Deutschland müssen dafür sorgen, dass eine Überprüfung des Alters stattfindet.
  • Harte Pornografie zeigt Gewalt, sexuelle Handlungen mit Tieren, sexuelle Posen oder sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Die Nutzung und der Besitz von harter Pornografie ist in Deutschland absolut verboten und kann zu Freiheitsstrafen führen. Trotzdem werden diese Inhalte im Internet verbreitet, zum Beispiel über Webseiten, Kommentar-Funktionen auf Social Media oder in Chats.  

Mehr zu den gesetzlichen Bestimmungen von Pornografie im Internet finden Sie hier bei klicksafe.

Was tun, wenn mein Kind ungewollt auf einfache Pornografie stößt?

Begleiten Sie Ihr Kind bei den ersten Schritten im Internet und erläutern Sie ihm, dass es auf Inhalte stoßen kann, die es als unangenehm empfindet. Falls es versehentlich in Kontakt mit einfacher Pornografie gelangt, seien Sie als Ansprechperson für Ihr Kind da. Insbesondere bei jüngeren Kindern ist es wichtig, sie mit solchen Erfahrungen nicht allein zu lassen. Sie können das Gesehene oft nicht richtig einordnen, da es außerhalb ihres eigenen Erfahrungsbereichs liegt. Sorgen Sie für eine altersgemäße Aufklärung, wenn Ihr Kind Fragen zu Liebe und Sexualität stellt. Falls Sie unsicher sind, suchen Sie Unterstützung, beispielsweise beim Elterntelefon der Nummer gegen Kummer.

Was tun, wenn mein Kind im Netz auf harte Pornografie trifft?

Zeigt Ihnen Ihr Kind verbotene Inhalte harter Pornografie im Internet, zum Beispiel auf einer Webseite oder Social Media, gehen Sie wie folgt vor:

Was tun, wenn harte Pornografie ungewollt im Chat meines Kindes landet?

Der Besitz von Missbrauchsdarstellungen ist strafbar, Jugendliche ab 14 Jahren sind in Deutschland strafmündig. Wenn Ihr Kind per Chat ein Foto oder Video zugeschickt bekommt, das mutmaßlich eine Darstellung von Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zeigt, sollten Sie sofort handeln:

  • Bleiben Sie ruhig.
  • Fertigen Sie keine Screenshots an.
  • Speichern Sie die Inhalte nicht.
  • Leiten Sie die Inhalte nicht an andere Personen weiter.
  • Sichern Sie das Gerät, bringen Sie es zur Polizei und erstatten Sie Anzeige.
  • Löschen Sie die Inhalte vom Gerät und melden Sie die Inhalte dem Dienst.
  • Wenn Sie oder Ihr Kind unsicher oder emotional belastet sind, holen Sie sich Hilfe bei digitalen Beratungsangeboten.

Besprechen Sie diese Punkte mit Ihrem Kind. Weitere Informationen zum Umgang mit Missbrauchsdarstellungen im Netz hat die Internet-Beschwerdestelle in diesem PDF-Dokument zusammengefasst.

Wie kann ich mein Kind schützen?

Bleiben Sie mit Ihrem Kind über seine Mediennutzung im Gespräch und bereiten Sie es darauf vor, dass es im Netz mit problematischen Inhalten oder Kommunikationsrisiken konfrontiert wird. Stellen Sie Medienregeln in der Familie auf, an die sich alle halten. Zum Beispiel, nicht auf die Kontaktaufnahme Unbekannter zu reagieren oder nicht auf Links zu klicken, die Fremde in Chatnachrichten oder E-Mails teilen. Nutzen Sie, gerade bei jüngeren Kindern, technische Maßnahmen des Jugendmedienschutzes wie Filterprogramme zum Surfen oder Kinderkonten bei Apps. Treffen Sie Einstellungen wie die Deaktivierung des automatischen Medien-Downloads bei WhatsApp, sodass Ihr Kind nicht aus Versehen verbotenes Material speichert. Erklären Sie Ihrem Kind, was in Bezug auf Pornografie erlaubt ist und was nicht. Machen Sie Ihrem Kind klar, wann es sich beim Weiterleiten von pornografischen Inhalten strafbar macht. Weitere Hinweise, wie Sie Ihr Kind beim Umgang mit Pornografie im Netz gut begleiten und wie Sie es mithilfe des technischen Jugendmedienschutzes vor jugendgefährdenden Inhalten bewahren können, lesen Sie in diesem Artikel.

Sexting

Besonders Jugendliche in der Pubertät wollen ihre eigene Sexualität entdecken, sich ausprobieren und testen, wie sie auf andere Menschen wirken. Dies geschieht auch im digitalen Raum via Messenger oder Sozialem Netzwerk. Wir erklären, was Sexting ist und worauf man achten sollte. 

Worum geht’s?  

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https://www.youtube.com/watch?v=yNi-mnvg6ZY_%_

Sexting meint also das Versenden von erotischen Nachrichten, freizügigen Bildern oder Videos, wie Bilder in Shorts, Badeanzug oder ganz oben ohne sein. Dabei will man sich möglichst sexy in Szene setzen, um auf das Gegenüber attraktiv zu wirken. Übrigens ist Sexting kein Phänomen, das nur unter Jugendlichen vorkommt. Ganz im Gegenteil: Viel häufiger versenden Erwachsene solche Bilder. 

Was kann problematisch sein?

Grundsätzlich ist Sexting nichts Schlechtes: Es kann ein Liebesbeweis sein, der Versuch, den Schwarm zu beeindrucken oder einfach das Ausprobieren der eigenen Wirkung. Jedoch stellt sich ein grundsätzliches Problem: Beziehungen zwischen Menschen verändern sich. Vertrauen ist nicht immer gegeben. Man kann nicht wissen, was mit den eigenen Bildern geschieht. Zum Beispiel können Bilder, die einvernehmlich und im Vertrauen zugeschickt wurden, dann ungefragt oder ohne Einverständnis an andere weitergesendet werden. 
Sexting an sich ist also nicht schlecht, sondern der Missbrauch der Bilder durch andere Personen ist das Problem – und kann auch strafbar sein. Jugendliche, deren Bilder genutzt werden, sind in diesem Fall die Opfer. Sie sind überhaupt nicht zu verurteilen. 

Wie können Eltern damit umgehen?

Klären Sie Ihr Kind in Bezug auf Sexting auf. Sprechen Sie ganz offen und achten Sie selbst die Privatsphäre Ihres Kindes. So können Sie Ihr Kind unterstützen, sicher und verantwortungsbewusst mit digitalen Medien umzugehen. Unterstützen Sie Ihr Kind, ein gesundes Selbstwertgefühl zu entwickeln und ermutigen Sie es, sich einer erwachsenen Person anzuvertrauen, wenn es belästigt, bedroht oder Opfer von Missbrauch von Sexting geworden ist. Sollte das jemals vorkommen: Helfen Sie Ihrem Kind, den Missbrauch zur Anzeige zu bringen und das entsprechende Material löschen zu lassen, Erklären Sie Ihrem Kind, dass es nichts falsch gemacht hat. Auf www.safer-sexting.de können Sie und Ihr Kind sich umfangreich informieren, was beim Sexting erlaubt ist, worauf man achten sollte, was dringend zu unterlassen ist und wo es Unterstützung gibt. 

OnlyFans – Alles Porno?

Erotische Medieninhalte oder sogar Pornos sind eigentlich nichts für Kinder und Jugendliche. Aber weil sie neugierig sind und ihre Grenzen austesten möchten, können Internetangebote wie z. B. OnlyFans ab dem Jugendalter spannend sein.

Auf der Website OnlyFans können Nutzerinnen und Nutzer mehr oder weniger Fotos und Videos von anderen Usern ansehen. Darunter sind auch erotische und pornografische Inhalte, die allerdings nur nach Bezahlung gezeigt werden.

Kurz gefasst

  • Social-Media-Plattform
  • freigegeben ab 18 Jahren
  • Registrierung erforderlich, aber ohne Altersüberprüfung
  • Abonnements sind kostenpflichtig (nur über Kreditkarte)
  • viele Inhalte für Kinder und Jugendliche ungeeignet

Was gibt es auf OnlyFans?

Im Gegensatz zu anderen Social-Media-Plattformen wie Facebook oder Instagram finanziert sich OnlyFans nicht über Werbung. Die Nutzerinnen und Nutzer zahlen stattdessen eine monatliche Abogebühr oder einmalig als „Pay-per-View“ für die Inhalte von einzelnen Anbietern (sogenannte Creator) – das können Videos, Fotos oder Musik sein. Es geht darum, dass Creator auf die Wünsche ihrer Fans eingehen und auch persönliche Dinge preisgeben. Sexuelle Inhalte verstoßen auf der Seite nicht gegen die Nutzungsbedingungen und so kann mit freizügigen Auftritten Geld verdient werden. 

Was fasziniert Kinder und Jugendliche an OnlyFans?

Auf der Plattform gibt es Inhalte aller Art. Auch deutsche Prominente haben OnlyFans als Einnahmequelle entdeckt. So bekommt man für 5 US-Dollar im Monat ein Abonnement des deutschen Rappers Fler. Dieser ist auch bei Jugendlichen sehr beliebt. Was er auf OnlyFans anbietet, hält er bisher noch geheim. Bei jungen Fans kann das zum Wunsch führen, auch auf OnlyFans aktiv zu werden, um nichts zu verpassen.

Auch durch Internetstars, denen sie auf YouTube oder Instagram folgen, kommen Kinder und Jugendliche in Kontakt mit der Seite. Immer häufiger bieten diese ihre Inhalte auch auf OnlyFans an und machen auf ihren anderen Kanälen dafür Werbung. Die Seite scheint mittlerweile für die jüngere Zielgruppe so relevant zu sein, dass sogar in der Bravo darüber geschrieben wird. 

Was kann problematisch sein an OnlyFans?

Obwohl die Seite offiziell erst ab 18 Jahren genutzt werden darf, ist eine Registrierung ohne Altersüberprüfung möglich. Erst, wenn man selbst Inhalte teilen will, muss die Volljährigkeit nachgewiesen werden. Kinder und Jugendliche können sich also auf OnlyFans anmelden, anderen Nutzern folgen und sogar private Nachrichten schreiben. Wenn sie Zugriff auf eine Kreditkarte haben, können sie sogar in den kostenpflichtigen Bereich.

Da auch immer mehr Prominente und Influencer auf der Plattform aktiv sind, können Kinder und Jugendliche durch diese über andere Kanäle auf OnlyFans aufmerksam werden.

Auf OnlyFans gibt es auch harmlose Inhalte. Aber die Nähe zu erotischen und pornografischen Inhalten macht es möglich, dass Kinder und Jugendliche mit für sie ungeeigneten Inhalten in Kontakt kommen. Im Internet kursieren außerdem Seiten, über die man die kostenpflichtigen Inhalte von OnlyFans angeblich auch ohne Bezahlung und Kreditkarte nutzen kann. 

Was sollten Eltern beachten?

Sprechen Sie mit Ihrem Kind offen darüber, auf welchen Social-Media-Plattformen es unterwegs ist und was es dort macht. Es kann auf Inhalte stoßen, die noch nicht sein Alter geeignet sind, wie z. B. OnlyFans. Sprechen Sie die Gefahren und Risiken an und erklären Sie sachlich, warum solchen Seiten ungeeignet sind.

Gerade ältere Jugendliche möchten ihre Sexualität kennenlernen und nutzen dazu erotische Inhalte aus dem Netz. Das ist ganz natürlich, kann aber auch zu Problemen führen. Lesen Sie dazu mehr in unserem Beitrag “Hilfe, mein Kind schaut Pornos!”. Ist Ihr Kind bereits mit erotischen oder pornografischen Inhalten auf der Seite in Kontakt gekommen, sollten Sie auch dies gemeinsam besprechen. Ermöglichen Sie Ihrem Kind Fragen zu stellen oder zuzugeben, wenn es überfordert ist. Wenn Sie das Gefühl haben, zu Hause Ihrem Kind nicht helfen zu können, scheuen Sie sich nicht davor, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Anlaufpunkt können Schulpsychologen sein. Ein breites Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und Eltern bietet außerdem die Nummer-gegen-Kummer

Nacktbilder auf dem Smartphone meines Kindes (16) – was soll ich tun?

Wenn das eigene Kind erwachsen wird und Beziehung lebt, kommt es auch zu Sexting. Was das ist und was Ihr Kind dabei unbedingt beachten sollte, erklärt Medienpädagoge Björn Schreiber

 

 

 

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