Mit Freund*innen chatten, auf Social Media aktiv sein, sich kreativ ausdrücken – mit dem Smartphone eröffnet sich für Kinder eine neue Welt. Viele Eltern fragen sich: „Wann ist mein Kind alt genug für ein eigenes Smartphone?“. Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Denn bei der Entscheidung spielt vor allem der Entwicklungsstand des Kindes eine Rolle.
Der Wechsel von der Grundschule zu einer weiterführenden Schule ist für viele Eltern ein geeigneter Zeitpunkt, ein Smartphone anzuschaffen. Viele Kinder haben einen längeren Schulweg, den sie häufig allein zurücklegen. Über ein Handy oder Smartphone können sie schnell Kontakt aufnehmen. Die ständige Erreichbarkeit sollte nicht der Hauptgrund sein. Gerade für ältere Kinder und Jugendliche ist der wichtigste Grund für das eigene Smartphone der Kontakt mit ihren Freund*innen. Sie möchten dazugehören und mitreden können, wenn es um angesagte Apps und Social-Media-Trends geht.
Überlegen Sie, ob Ihr Kind schon bereit für ein eigenes Smartphone ist? Dann sollten Sie sich über diese Dinge Gedanken machen:
Diese und weitere Fragen hat klicksafe in einer Checkliste zum Abhaken für Eltern zusammengestellt. Gehen Sie die Checkliste allein oder gemeinsam mit Ihrem Kind durch. Je mehr Punkte Sie ankreuzen, desto eher ist Ihr Kind bereit für ein eigenes Smartphone. Sie kennen es jedoch am besten und können seine Medienerfahrung und sein Verantwortungsbewusstsein einschätzen. Für jüngere Kinder eignet sich vielleicht erstmal ein Handy ohne Internetzugang. Früher oder später sollten Sie Ihrem Kind jedoch das eigene Smartphone zugestehen.
Der Zugang zum Internet birgt für Ihr Kind viele Potenziale, aber auch Risiken:
Wie Sie Ihr Kind vor sexueller Gewalt im Internet schützen können, erfahren Sie in dieser Broschüre von klicksafe.
Wählen Sie das erste Smartphone sorgfältig aus und beziehen Sie Kosten, Ausstattungen mit ein. Ein gebrauchtes Handy kann eine gute Wahl sein. Nehmen Sie sich Zeit, das Smartphone in Ruhe einzurichten. Achten Sie auf Altersfreigaben von Apps und aktivieren Sie die Sicherheitseinstellungen am Gerät. Besprechen Sie zusammen, welche Apps Ihr Kind nutzen darf und welche erst einmal nicht. Zu Beginn reicht eventuell ein Prepaid-Vertrag und keine Flatrate. So lernt ihr Kind, wie viel es das Handy eigentlich benutzt und wie es mit mobilen Daten und WLAN angemessen umgehen kann. Auch Einstellungen im Smartphone können ein Bewusstsein für die Bildschirmzeit schaffen. Weitere Tipps, wie Sie die Handynutzung Ihres Kindes sicherer gestalten können, finden Sie in unserem Beitrag dazu.
Begleiten Sie Ihr Kind bei den ersten Schritten mit seinem Smartphone. Klären Sie Ihr Kind immer wieder über mögliche Risiken auf. Sprechen Sie schon vor der Entscheidung für ein eigenes Smartphone mit Ihrem Kind darüber. Hilfreich kann es auch sein, sich mit anderen Eltern abzusprechen. Denn meistens stehen diese vor den gleichen Fragen.
Gestalten Sie gemeinsame Regeln für die Mediennutzung, an die sich alle Familienmitglieder halten. Behalten Sie die Nutzungszeiten Ihres Kindes und Anzeichen für digitalen Stress im Auge.
Informieren Sie sich über kindgerechte Angebote und Apps, wie zum Beispiel die fragFINN-App. Beim Spieleratgeber NRW finden Sie pädagogische Beurteilungen für Handy-Games.
Versuchen Sie mit gutem Beispiel voranzugehen. Missbrauchen Sie nicht das Vertrauen Ihres Kindes, indem Sie das Handy heimlich kontrollieren – ein offenes Gespräch ist der bessere Weg. Wenn Sie unsicher sind oder ernste Probleme auftreten, wenden Sie sich an pädagogische Fachkräfte wie die Schulsozialarbeit oder kontaktieren Sie (Online-)Beratungsstellen.
Beim Einstieg in das Thema können kindgerechte Informationen helfen. Das Magazin „Genial digital“ des Deutschen Kinderhilfswerks (DKHW) vermittelt Kindern von 8 bis 11 Jahren spielerisch Informationen rund um das Internet und das erste Smartphone.
Im Laufe der Grundschulzeit bekommen viele Kinder ein eigenes Smartphone. Damit können sie unterschiedliche Dinge machen und haben Zugang zum Internet. Neben vielen tollen Möglichkeiten sind Kinder damit aber auch Risiken ausgesetzt. Es ist besonders wichtig, dass Sie mit Ihrem Kind über mögliche Gefahren sprechen und gemeinsam Sicherheitseinstellungen am Smartphone vornehmen.
Ohne, dass Ihr Kind etwas bemerkt, hinterlässt es durch die Benutzung eines Messengers und anderer Apps sowie durch das Surfen im Netz Datenspuren. Erklären Sie Ihrem Kind die verschiedenen Smartphone-Funktionen, und wie es diese sinnvoll einstellen kann: WLAN, Bluetooth und der Standort sollen standardmäßig ausgeschaltet bleiben und nur aktiviert werden, wenn es unbedingt notwendig ist. Zum Beispiel ist GPS nötig, wenn Ihr Kind den Weg zu einem bestimmten Ort mit Hilfe einer Karten-App sucht. Überprüfen Sie mit Ihrem Kind gemeinsam die App-Berechtigungen in den Einstellungen. So vermeiden Sie zum Beispiel, dass Apps ohne Grund auf die Kamera zugreifen oder Daten mit anderen Geräten und Netzwerken austauschen. Klären Sie Ihr Kind über Betrugsmaschen im Netz auf, wie zum Beispiel Spam-Mails oder Phishing. Eine zusätzliche Sicherheit bieten Virenscanner-Apps, die vor unerwünschten Viren und vor Gefahren wie dem Diebstahl von Daten, Abofallen oder Fake-Angeboten schützen können.
Für eine sichere Nutzung von Gerät und Apps ist es wichtig, Codes und Passwörter zu nutzen. Das Handy Ihres Kindes sollte nur nach Eingabe eines Codes (PIN, Wischcode o. Ä.) zu benutzen sein, damit Fremde keinen Zugriff auf persönliche Daten haben. Richten Sie mit Ihrem Kind gemeinsam einen sicheren Passwortschutz ein. Das gilt auch für die Registrierung bei Social-Media-Diensten und Apps. Sichere Passwörter bestehen aus mindestens zwölf Zeichen und enthalten neben Buchstaben auch Sonderzeichen und Zahlen. Je nach Gerät kann zum Entsperren auch ein Fingerabdruck Ihres Kindes verwendet werden (z. B. Touch-ID bei iOS). Tipps zur Erstellung von sicheren Passwörtern gibt es – z. B. bei Handysektor. Bei jüngeren Kindern empfiehlt es sich, dass mindestens auch ein Elternteil die Kombination zur Bildschirmentsperrung und das Passwort kennt.
An jedem Smartphone lassen sich in den Einstellungen Sicherheits- und Jugendschutzeinstellungen vornehmen. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter anderem im Artikel zum technischen Jugendmedienschutz.
Bei Android können Sie im Play Store die Installation von Apps sperren lassen bzw. für die Installation oder In-App-Käufe ein Passwort festlegen. Aktivieren Sie hierfür die Jugendschutzeinstellungen. Sie können auswählen, welche Apps Ihr Kind auch ohne Passwort installieren kann.
iOS-Geräte bieten noch mehr Möglichkeiten in den eigenen Geräteeinstellungen. Unter Bildschirmzeit haben Sie die Option, Einschränkungen vorzunehmen und dafür einen eigenen Code zu vergeben. Sie können dann z. B. die Verwendung von bestimmten Apps erlauben oder sperren und In-App-Käufe mit einem Passwort beschränken. Es lassen sich auch Filme, Musik, Apps und TV-Sendungen mit einer höheren Altersfreigabe automatisch sperren. iOS kann Web-Inhalte in Safari und Apps automatisch filtern und ausblenden.
Darüber hinaus sind zusätzliche Apps empfehlenswert:
Um Kostenfallen zu vermeiden, kann ein Tarif mit beschränktem Datenvolumen nützlich sein. Achten Sie darauf, auch bei Social-Media-Apps gewisse Einstellungen für die Privatsphäre und Sicherheit Ihres Kindes vorzunehmen und zum Beispiel Instagram sicher zu nutzen. Hier können Sie gezielt die Sichtbarkeit des Profils Ihres Kindes und die grundsätzlichen Kontaktmöglichkeiten regulieren. Manche Plattformen bieten einen sichereren Alternativ-Modus für Minderjährige an – z. B. der begleitete Modus bei TikTok.
Empfehlenswert ist auch die Installation der fragFINN-App. Diese Kindersuchmaschine bietet einen geschützten Surfraum mit geprüften Internetseiten. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Kind nur auf altersgerechte und unbedenkliche Inhalte zugreifen kann, sowohl für schulische Recherche als auch für Freizeitaktivitäten.
Für weitere Informationen zu sicheren Smartphone-Einstellungen lohnt es sich, die Seite medien-kindersicher.de zu besuchen. Hier gibt es hilfreiche, technische Schutzlösungen für alle Geräte, Dienste und Apps Ihres Kindes Schritt für Schritt erklärt.
Denken Sie auch daran, auf dem Smartphone Ihres Kindes regelmäßig Software-Updates durchzuführen, um Sicherheitslücken zu schließen und das Risiko von z. B. Viren zu minimieren
Smartphones bringen einige Funktionen mit, um das Chatten, Surfen im Netz und die Nutzung von Apps für Ihr Kind sicherer zu gestalten. Dennoch ersetzen diese Einstellungen am Gerät oder Jugendschutz-Apps nicht die Begleitung durch Sie als Eltern. Ihr Kind sollte immer verstehen, warum gewisse Websites oder Apps gesperrt oder die GPS-Ortung deaktiviert bleiben sollte. Orientieren Sie sich bei der Kontrolle und Sicherheit außerdem immer am Alter und der Entwicklung Ihres Kindes. Greifen Sie besonders bei Jugendlichen nicht zu stark in die Privatsphäre Ihres Kindes ein. Versuchen Sie aber immer im Gespräch mit Ihrem Kind zu bleiben und als Ansprechperson bei Fragen oder Unsicherheiten da zu sein.
Instagram gehört unter Jugendlichen zu den beliebtesten Apps. Dort werden Erlebnisse als Story geteilt, Influencer*innen zeigen, was gerade angesagt ist, Nutzende informieren sich über einen News-Feed oder lassen sich einfach unterhalten.
Instagram, oder kurz Insta, ist mehr als eine Bilder-Plattform. Oberhalb des eigenen Feeds (in der App über das Haus-Symbol zu erreichen) gibt es aktuelle Stories und Live-Streams von Nutzer*innen, denen man folgt. Diese verschwinden nach 24 Stunden wieder, können jedoch von der Person, die die Story gepostet hat, auch auf dem eigenen Account als sogenanntes Highlight gespeichert werden. Außerdem werden im Feed die neugeposteten Fotos und Videos der abonnierten Kanäle und Personen angezeigt.
User*innen finden bei Insta eine große Vielfalt an Inhalten: Postings von Stars und Sternchen, zu Marken und Produkten, aktuelle Challenges bis hin zu persönlichen Profilen von Freund*innen. Sie können mit Likes und Kommentaren darauf reagieren.
Eigene Postings lassen sich mit Filtern, Emojis, Schriftarten usw. direkt in der App erstellen und bearbeiten. In Bildunterschriften kann der eigene Content – also Fotos und Videos – mit einem Hashtag Themen zugeordnet werden. Unter Instagram Reels (unterhalb des Feeds über das Videosymbol zu erreichen) finden sich Kurzvideos im TikTok-Style.
Die Beliebtheit von Instagram liegt unter anderem in der Konzentration auf Fotos und Videos. Verschiedene und kinderleicht zu nutzende Tools helfen dabei, das Beste aus dem eigenen Bild herauszuholen. Gerade für Jugendliche ist es reizvoll, sich ins beste Licht rücken und ihre Wirkung auf andere auszutesten. Außerdem lassen sich mit der App schnell und unkompliziert die schönsten Momente mit Freund*innen oder der Familie dokumentieren und teilen.
Kinder und Jugendliche finden auf Instagram immer neue Inhalte zu ihren Idolen. Sie können quasi rund um die Uhr verfolgen, was diese gerade tun, Bilder kommentieren, liken, speichern und an andere Personen weiterleiten. Mit Insta lässt sich schnell mal die Wartezeit auf den Bus vertreiben oder man kann unbeobachtet verfolgen, was der Schwarm aus der Nachbarklasse in seiner Freizeit macht.
Influencer*innen, Stars und Personen mit einem Creator-Account, können sogenannte Broadcast-Channels erstellen. Mithilfe eines Einladungslinks können Nutzer*innen beitreten und weitere Personen einladen. Kinder und Jugendliche erfahren in den Broadcast-Channels noch mehr aus dem (öffentlichen) Leben ihrer Stars und erhalten News noch vor Personen außerhalb dieses Channels.
Ende 2023 hat Meta auch in Deutschland die App Threads veröffentlicht. Diese ist (eng) mit Instagram verknüpft.
Die gemeinsame Datenschutzerklärung von Facebook und Instagram, der alle User*innen bei der Registrierung zustimmen, erlaubt das Teilen von Nutzerdaten mit anderen Diensten der des Mutterkonzerns Meta und mit Dritten. Die App ermöglicht sogenanntes Crossposting. Das bedeutet, dass ein Foto mit einem Klick auch auf Facebook geteilt werden kann. Wer ein Facebook-Konto hat, sollte bei der Veröffentlichung von Beiträgen die Einstellungen gut überprüfen.
Über die geposteten Beiträge kann Instagram den Standort von Nutzenden bestimmen. Privat eingestellte Konten verhindern das. Zudem lässt sich sowohl in der App als auch in den App-Berechtigungen am eignen Smartphone und Tablet der Zugriff auf den Standort einstellen. Dann kann Instagram auch bei öffentlichen Konten den Standort nicht einsehen. Zu jedem geposteten Bild kann jedoch manuell nachträglich ein Standort hinzugefügt werden.
Zahlungspflichtig werden Inhalte auf Instagram, wenn Kinder und Jugendliche einem Account nicht nur folgen, sondern diesen auch abonnieren. Der monatliche Preis wird von den Creator*innen selbst festgelegt und das Abo ist in der Regel monatlich kündbar. Abonnierende haben Zugriff auf exklusive Inhalte wie Bilder, Reels und Storys. Wer ein Account abonnieren möchte, findet auf dem Profil neben “Folgen”/”Gefolgt” und “Nachrichten” ein Button mit “Abonnieren”. Ein einzelner Klick auf diesen Button führt noch nicht zu einem Abo, sondern muss erst mit weiteren Klicks bestätigt werden.
Bestimmte Inhalte auf Instagram können für Jugendliche problematisch sein: Ungeeignete Inhalte wie erotische Bilder, gefährliche Challenges und Desinformationen, aber auch Werbung. Hier spielen Geschäftsmodelle von Influencer*innen eine besondere Rolle, die Jugendliche nicht immer erkennen.
Durch Funktionen wie Chats und Kommentare birgt Instagram verschiedene Kommunikationsrisiken. Es kann beispielsweise zur Kontaktaufnahme von Fremden, Hate Speech oder Online-Mobbing kommen.
Das offizielle Mindestalter für die Nutzung von Instagram liegt bei 13 Jahren, es findet jedoch bisher keine wirksame Alterskontrolle statt. Bis Ihr Kind 18 Jahre alt ist, müssen Sie der Nutzung zustimmen. Es gibt umfangreiche Nutzungs- und Einstellungsmöglichkeiten. Ist Ihr Kind unter 13 Jahren, kann es Instagram nutzen, wenn Sie das Konto verwalten. Dies muss in der Profilbeschreibung mit angegeben werden. Konten von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sind nach dem Erstellen automatisch auf privat gestellt. Dies kann in den Einstellungen im Nachhinein jedoch auch wieder geändert und das Profil auf öffentlich gestellt werden. Bei Handysektor können Sie die Nutzungsbedingungen in Kurzfassung nachlesen und einen Flyer mit den wichtigsten Sicherheits-Informationen über Instagram für Jugendliche herunterladen.
Seit Juni 2022 gibt es die „Elternaufsicht”, mit der Eltern ihr Konto mit dem ihres Kindes verknüpfen können. Alle Einstellungsmöglichkeiten stellen wir in diesem Artikel vor. Wie Instagram selbst die App für Jugendliche sicherer machen möchte, erfahren Sie direkt auf der Webseite von Instagram.
Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, ab welchem Alter und nach welchen Regeln es Instagram nutzen darf. Treffen Sie gemeinsam verschiedene Einstellungsmöglichkeiten, damit Ihr Kind Instagram möglichst sicher nutzen kann. Nicht alle Fotos müssen mit allen oder auch nur mit Freund*innen über das Internet geteilt werden!
Sprechen Sie mit Ihrem Kind über Kommunikationsrisiken bei Instagram von Online-Mobbing bis zu Cybergrooming. Zeigen Sie Ihrem Kind, wie es andere Nutzer*innen blockieren oder melden kann und erklären Sie ihm, wann diese Funktionen sinnvoll sind – beispielsweise wenn jemand Ihr Kind in den Kommentaren beleidigt. Ihr Kind sollte auch nicht einfach Abo-Anfragen von Fremden annehmen und sparsam mit den eigenen Daten wie dem Standort umgehen.
Klären Sie Ihr Kind über Risiken wie gefährdende Inhalte, Hate Speech, Desinformation und politische Meinungsmache auf. Sprechen Sie mit Ihrem Kind auch über kritische Verhaltensweisen von Influencer*innen und bleiben Sie mit ihm über einseitige Rollenbilder und Klischees im Gespräch. Bleiben Sie interessiert und fragen Sie regelmäßig nach, wem Ihr Kind auf Instagram und wer ihm folgt. Es ist wichtig, dass ihr Kind weiß, dass es Sie immer ansprechen kann, falls es unangenehme Erfahrungen auf der Plattform macht.
Das Soziale Netzwerk Instagram ist bei Kindern und Jugendlichen weiter sehr beliebt, jedoch immer wieder in der Kritik, weil es diese nicht ausreichend schützt. Instagram arbeitet daran, die Sicherheit auf der Plattform zu verbessern. Die aktuellen Neuerungen:
Minderjährige waren auf der Plattform oft ungeschützt, bekamen unangemessene Werbung, wurden zum ausgiebigen Nutzen verleitet und konnten von Fremden uneingeschränkt kontaktiert werden.
Die Rechtslage in Deutschland hat sich mit der Anpassung des Jugendschutzgesetzes geändert. Anbieter von Social-Media-Plattformen sind jetzt verpflichtet, Schutzmaßnahmen für Minderjährige einzurichten. Beispielsweise muss es Voreinstellungen geben, so dass Fremde nicht einfach Minderjährige kontaktieren können. Außerdem müssen Begleitungs- sowie Steuerungsmöglichkeiten für Eltern vorhanden sein.
Mittlerweile ist es schwieriger, die Altersgrenze (Nutzung ab 13 Jahre) zu umgehen. Jede Person, die Instagram nutzen möchte, muss zwingend das eigene Alter angeben, sonst kann der Account gesperrt werden. Zusätzlich ist geplant, dass Konten Minderjähriger automatisch „privat“ sind. Das bedeutet, dass Jugendliche selbst entscheiden, wer ihr Profil sehen darf. Bisher ist das eine freiwillige Option.
Schutz vor Fremden: Minderjährige können nur noch von Personen kontaktiert oder in Beiträgen markiert werden, wenn sie diesen selbst folgen. Möchte eine fremde Person Minderjährigen folgen, bekommt diese eine Warnung. Beiträge „verdächtiger” Personen unter den öffentlichen Beiträgen Minderjähriger sind ab sofort automatisch unsichtbar. Außerdem ist es leichter, eigene Beiträge, Kommentare und weitere Fußspuren zu löschen.
Seit Juni 2022 gibt es die sogenannte Elternaufsicht für Instagram. Konten eines Erwachsenen können mit Konten von Nutzenden unter 18 Jahren verknüpft werden. Beide Seiten müssen zustimmen und können die Elternaufsicht per Klick wieder beenden. Das ermöglicht:
Zusätzlich gibt es einen Leitfaden für Eltern mit Umgangstipps rund um die Instagram-Nutzung, eine Liste mit Anregungen für ein Gespräch über die Nutzung und ein Glossar mit wichtigen Begriffen.
Instagram hat nachgerüstet – ein verantwortungsvoller Umgang ist trotzdem weiter wichtig. Im Familienbereich gibt es weitere Tipps für Sie als Eltern, wie Sie mit Ihrem Kind über Sicherheit, Wohlbefinden und psychische Gesundheit in den sozialen Medien zu sprechen.
Ob über Suchmaschinen, Messenger oder Social Media – viele Kinder und Jugendliche kommen im Netz schon früh in Kontakt mit pornografischen Inhalten, zufällig und ohne Absicht genauso wie aus Neugierde und Interesse. Für Eltern kann das erschreckend sein, wenn sie irgendwann mitbekommen, dass ihr Kind Pornos schaut. Warum das nichts Unnormales ist, welche pornografischen Inhalte problematisch sein können und wie Sie damit umgehen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Während Pornos früher vor allem in speziellen Geschäften oder Videotheken zu finden und nur Erwachsenen zugänglich waren, kommt man heute im Internet ganz leicht dran. Außerdem wird man nicht gesehen und es kostet nicht unbedingt etwas. Das gilt nicht nur für Erwachsene. Kinder und Jugendliche entwickeln spätestens in der Pubertät eine eigene Sexualität. Dafür suchen sie Orientierung und Vorbilder. Da Sex häufig immer noch ein Tabuthema ist, wird gern die Anonymität des Netzes gesucht. Hier können sie sich unbeobachtet schlau machen, bevor die Sexualität mit anderen ausgelebt wird. Doch können auch ganz unabsichtlich plötzlich aufreizende Nacktbilder von Männern und Frauen auf dem Handydisplay aufploppen, wenn Ihr Kind eigentlich nur eine Serie gucken möchte, für die Schule im Netz recherchiert oder im Klassenchat schreibt.
Auch auf beliebten Plattformen wie YouTube und Instagram finden sich Fotos und Videos, auf denen Menschen mit wenig Kleidung und in erotischen Posen dargestellt sind. Solche Inhalte sind keine Pornografie und deshalb für alle einsehbar. Sie können aber für manche – vor allem jüngere – Kinder trotzdem unangenehm oder sogar verstörend sein.
In Deutschland sorgt der Jugendmedienschutz dafür, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vor Inhalten im Internet zu schützen, die sie gefährden oder in ihrer Entwicklung beeinträchtigen können. Manche Inhalte, z.B. gewalthaltige Pornografie oder Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sind grundsätzlich für alle verboten!
Pornografische Inhalte, bei denen der Sex detailliert dargestellt wird, sind in Deutschland erlaubt, aber nur für Erwachsene ab 18 Jahren. Das bedeutet, dass der Zugang nur nach einer sicheren Prüfung des Alters möglich sein darf. Bei Porno-Seiten aus Deutschland wird das streng überprüft.
Anders sieht es bei Seiten aus anderen Ländern aus, deren Porno-Inhalte teilweise frei zugänglich sind. Viele Plattformen mit pornografischen Inhalten wie zum Beispiel OnlyFans sind zwar nicht für Minderjährige freigegeben. Eine Nutzung ist jedoch oft mit einem Klick auf den Button „Ich bin 18 Jahre oder älter“ möglich. Große Porno-Webseiten müssen allerdings nun das Digitale-Dienste-Gesetz der Europäischen Union erfüllen und jetzt wesentlich strengere Regeln umsetzen.
Gerade für Jugendliche in der Pubertät sind Pornos reizvoll – auch weil sie verboten sind. Sie sind für solche Reize besonders anfällig und begeben sich auf die Suche nach pornografischen Inhalten oder klicken neugierig auf die Seiten, die ihnen zufällig begegnen. Besonders wenn das Thema Sexualität zu Hause ein Tabu ist und sie nicht mit ihren Eltern darüber sprechen möchten, greifen sie auf das zurück, was sie im Netz finden. Und das ist nicht unbedingt altersgerecht.
Die schnelle Verfügbarkeit solcher Inhalte kann besonders anziehend wirken, wenn man z. B. gerade Ablenkung sucht oder vor seinen Alltagsproblemen fliehen möchte. Aus einer Gewohnheit kann bei manchen Jugendlichen Abhängigkeit werden. Außerdem können sich beim regelmäßigen Anschauen von Pornos Vorstellungen von Sex entwickeln, die nicht viel mit der Wirklichkeit zu tun haben. Sex und Pornografie werden mit Liebe und Beziehung gleichgesetzt. Einige Jugendliche erwarten dann, dass ihr eigenes Liebesleben genauso aussehen muss. Dazu gehört auch die Entwicklung des eigenen Körpers. Das kann Jugendliche stressen, wenn sie selbst sexuell aktiv werden wollen. Oder die Freundin oder der Freund wird unter Druck gesetzt, sich ebenso darzustellen, dabei zu filmen und das Video zu verschicken. Freiwilliges und einvernehmliches Sexting ist okay, die Bilder dürfen aber nicht erpresst oder missbraucht werden. Mehr zum Thema Sexting erfahren Sie in unserem Beitrag dazu.
Sex gehört zu unserem Leben dazu. Tabuisieren Sie das Thema nicht und seien Sie immer offen und gesprächsbereit. Sorgen Sie für eine altersgerechte Aufklärung, wenn Ihr Kind Fragen rund um Liebe und Sexualität stellt. Wenn Sie unsicher sind, holen Sie sich Hilfe, zum Beispiel beim Elterntelefon der Nummer gegen Kummer. Weitere digitale Beratungsangebote für Jugendliche und Eltern stellen wir Ihnen in diesem Artikel vor.
Begleiten Sie Ihr Kind bei den ersten Schritten im Internet und erklären Sie ihm, dass man auf Inhalte stoßen kann, die unangenehm sind. Sollten bestimmte Seiten unabsichtlich erscheinen, sollte Ihr Kind mit Ihnen darüber reden können. Vor allem jüngere Kinder dürfen mit solchen Erfahrungen nicht allein gelassen werden. Sie können das Gesehene nicht richtig einordnen, weil es nichts mit ihrem eigenen Erfahrungsspektrum zu tun hat.
Beachten Sie folgende Punkte:
Ausführliche Informationen zum Thema bietet Klicksafe im Rahmen des Safer Internet Day 2024. Hier geht es zum Infoblatt für Eltern: https://www.klicksafe.de/materialien/voll-porno-wie-spreche-ich-mit-meinem-kind-ueber-pornografische-inhalte-im-netz
Jemandem einen Streich spielen, zum Beispiel an der Haustür klingeln und dann einfach weglaufen, das hat wahrscheinlich jeder als Kind gemacht und Spaß daran gehabt. Ähnlich wie das Phänomen Challenges, in dem es darum geht, sich dabei zu filmen, wie man eine Herausforderung meistert und den Clip ins Netz zu stellen, sind Pranks die moderne Variante des Kinderstreichs: Videos von Streichen, die anderen gespielt werden, kann man in großer Anzahl bei YouTube & Co. anschauen. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Text.
Wenn Kinder älter werden und sie anfangen vorausschauend zu denken, das heißt, sich vorstellen können, was als nächstes geschieht, begeistern sie sich für Streiche und Filme, in denen Menschen Missgeschicke passieren.
“Prank” ist der englische Begriff für Streich. Viele Influencer*innen filmen ihre Streiche, die sie Freund*innen, anderen Influencer*innen aus sozialen Netzwerken oder auch unbeteiligten Passanten spielen. Personen, die anderen auf diese Weise Streiche spielen, nennt man “Prankster”. Viele davon sind meist harmlos und witzig, wie zum Beispiel Telefonstreiche oder das Erschrecken der Freundin oder des Freundes im Schlaf. Wenn einer Person ein Streich gespielt wurde, spricht man davon, dass diese “geprankt” wurde.
Besonders die bei Kindern und Jugendlichen beliebten sozialen Netzwerke wie YouTube und TikTok sind beliebte Plattformen für Pranks aller Art.
Um eine hohe Aufmerksamkeit bei der Community zu erzielen und möglichst viele Klicks zu bekommen, werden manche Pranks aber immer problematischer. Der YouTuber ApoRed ließ bei seinem „Bomben Prank“ eine Tasche in einer Sparkasse fallen und hat gerufen „30 Sekunden habt ihr alle Zeit, lauft lieber, wenn euch euer Leben etwas wert ist!“. Einige Passant*innen hatten große Angst und nachträglich noch Schlafstörungen. ApoRed wurde zu einer Bewährungsstrafe und zu 200 Sozialstunden verurteilt. Der Prozess sollte deutlich machen, dass auch Straftaten in sozialen Netzwerken vom Staat zur Kenntnis genommen und nicht geduldet werden.
Bei diesem Beispiel handelt es sich natürlich um einen extremen Einzelfall, der nicht die Regel darstellt. YouTube hat mittlerweile seine Nutzungsbedingungen verschärft, da immer mehr solcher Videos schwerwiegende Folgen hatten. Es ist nun verboten, Pranks und Challenges, die „das Risiko echter Gefahren oder des Todes“ beinhalten, bei YouTube einzustellen.
Egal ob auf TikTok, YouTube oder Instagram – problematische Pranks betreffen jede Altersgruppe. Hier geht es oft darum, den „Geprankten“ mit vermeintlich gefährlichen Situationen zu erschrecken, manchmal auch Ekel oder Verzweiflung hervorzurufen. Teilweise werden sogar schon Kleinkinder von Bezugspersonen wie älteren Geschwistern oder Eltern auf diese Weise vorgeführt, die aufgrund ihres unbeholfenen Verhaltens oft besonders gut bei der Community ankommen. Ein Bespiel dafür ist der “Egg Cracking Prank”, bei dem Eltern so tun, als würden sie ein Back-Video aufnehmen und dann plötzlich ein Ei auf der Stirn des Kindes aufschlagen. Andere Pranks nutzen auch Gesichts-Filter oder ähnliches, um Kinder zu erschrecken. Dass solche Pranks bei den betroffenen Kindern jedoch zu emotionalen Schäden und einem Vertrauensverlust in wichtige Bezugspersonen führen können, muss Konsument*innen solcher Videos bewusst sein.
Mehr zu fragwürdigen Familien-Pranks erfahren Sie hier bei Webhelm.
Tatsächlich ist es so, dass sich Jugendliche eher Prank-Videos anschauen, als sie selbst zu drehen. Influencer*innen animieren aber gerne dazu, die Inhalte nachzumachen, ob mit Kamera oder nicht, ob harmlos oder nicht. Jugendliche sind sich der Konsequenzen oft gar nicht bewusst. Andere können zu Schaden kommen oder finden es vielleicht gar nicht lustig, dass sie in einem Video vorgeführt werden. Das Recht am eigenen Bild ist Teil des Persönlichkeitsrechts, das jedem zusteht – auch minderjährigen Kindern. Erklären Sie Ihrem Kind, dass das Hochladen von Fotos oder Videos ohne Einwilligung der aufgenommenen Personen verboten ist. Eine Missachtung von Persönlichkeitsrechten kann in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden.
Wenn Ihr Kind sich gern solche Videos im Netz anschaut, lassen Sie sich zeigen und erzählen, was sie oder ihn daran begeistert. Machen Sie aber auch deutlich, dass vor allem gefährliche Pranks nicht zum Nachahmen geeignet sind und viele Inhalte in sozialen Netzwerken inszeniert sind, auch wenn sie authentisch wirken. Bleiben Sie offen für lustige und ganz harmlose Challenges oder Pranks der Influencer*innen Ihres Kindes.
Mehr zum Phänomen Challenges erfahren Sie in diesem Artikel.
Aktuelle Nachrichten, Vorbereitung aufs Referat oder die Wettervorhersage – gleich mal auf TikTok schauen. Vor allem Jugendliche und junge Erwachsene nutzen häufig Social-Media-Plattformen wie TikTok und YouTube als Suchmaschinen. Das kann funktionieren, bringt aber auch ganz eigene Herausforderungen mit sich.
Es war lange selbstverständlich – wer im Internet etwas finden will, „googelt“. Doch das scheint ins Wanken zu geraten. Junge Menschen beginnen ihre Online-Suche immer häufiger bei Social-Media-Plattformen wie YouTube, TikTok und Co. In manchen Statistiken taucht YouTube sogar als zweitgrößte Suchmaschine nach Google auf – Tendenz steigend.
Warum? Das ist ganz einfach: Social Media ist ohnehin die digitale Heimat vieler Jugendlicher. Da kennen sie sich aus, da fühlen sie sich wohl – und deshalb haben sie großes Vertrauen in die Suchergebnisse. Suchen junge Menschen hier nach Produkten, Veranstaltungen oder Orten, sind die Ergebnisse meist (scheinbar) persönliche Empfehlungen und Erfahrungen von Prominenten oder aus der Community, statt eher unpersönlicher und komplizierter Weblinks. Auf Jugendliche wirkt das glaubwürdig und nahbar. Zudem sind Videos oder Bilder einfacher und kurzweiliger als ewiges Klicken durch Textwüsten.
Plattformen wie TikTok und YouTube reagieren auf das Bedürfnis junger Menschen, Inhalte gut durchsuchen zu können. TikTok etwa hat das Suchfeld deutlich größer und prominenter gemacht und bietet mittlerweile für Smartphones ein Widget an, mit dem man direkt vom Startbildschirm aus die TikTok-Suche bedienen kann. Der Begriff „Widget“ kommt aus dem Englischen und ist ein zusammengesetztes Wort aus „Window“ = Fenster und Gadget = technische Spielerei. „Widget“ bezeichnet eine Art interaktives Fenster.
Doch wie können Kinder und Jugendliche auf Social Media vertrauenswürdige von unseriösen Informationen unterscheiden? Ist dort wirklich alles so authentisch, wie es manchmal scheint?
Denn natürlich sind auch Influencerinnen und Influencer nicht immer die netten Kumpels von nebenan – sondern verdienen mit ihren Auftritten und Empfehlungen viel Geld. Wenn hier also ein Restaurant mit besonders warmen Worten gelobt wird, kann es auch gut sein, dass einfach ein besonders lukrativer Werbevertrag dahintersteckt.
Zudem tauchen auch in sozialen Netzwerken klassische Werbeanzeigen auf. Auch der Algorithmus redet immer noch ein Wörtchen mit und präsentiert uns ständig ähnliche Ergebnisse – genau wie bei anderen Suchmaschinen. Und auch sonst ist Vorsicht angesagt: Neben seriösen Informationen tummeln sich in den Netzwerken auch Fake News oder gar absichtliche Propaganda verschiedener Interessengruppen. Auf Social-Media-Plattformen werden häufig mindestens genauso viele Daten erhoben und gesammelt wie bei klassischen Suchmaschinen.
Als Eltern sollten Sie mit Ihrem Kind gemeinsam gut überlegen, wie es die Suchfunktion von Social-Media-Angeboten sicher nutzen kann:
Zeigen Sie Interesse für die Mediennutzung Ihres Kindes und seine Lieblingsangebote auf TikTok und Co. Regen Sie Ihr Kind zu einer kritischen Nutzung von Social-Media-Plattformen an. Nur wenn Ihr Kind die Möglichkeiten und auch die Vor- und Nachteile verschiedener Angebote kennt, kann es bewusst und gezielt auswählen.
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist die freiwillige Selbstkontrolle der Games-Branche. Sie ist zuständig für die Prüfung zur Alterseinstufung von digitalen Spielen in Deutschland.
Die USK ist sowohl nach dem Jugendschutzgesetz des Bundes als auch nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder als zuständige Selbstkontrolle anerkannt. Im Bereich des Jugendschutzgesetzes erteilen staatliche Vertreter*innen auf Empfehlung von unabhängigen Jugendschutzsachverständigen am Ende eines USK-Verfahrens die gesetzlichen Alterskennzeichen.
Darüber hinaus vergibt die USK Alterskennzeichen innerhalb des internationalen IARC-Systems (International Age Rating Coalition) für Online-Spiele und Apps. Zudem unterstützt die USK Unternehmen aus der Games-Branche bei der Einhaltung und Weiterentwicklung des Jugendschutzes im Gaming-Bereich, zum Beispiel im Bereich des technischen Jugendschutzes und engagiert sich im Bereich der Medienbildung, unter anderem mit Initiativen wie dem Elternguide.online.
Die zur USK-Prüfung beantragten Spiele werden durch dafür geschulte ehrenamtliche Sichterinnen und Sichter komplett durchgespielt und danach einem von der Games-Branche unabhängigen Prüfgremium präsentiert. Das Prüfgremium besteht aus vier Jugendschutzsachverständigen und einer Ständigen Vertretung der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB). Die Jugendschutzsachverständigen stammen aus der Wissenschaft, der Medienpädagogik, aus kirchlichen Einrichtungen und Jugendeinrichtungen, die Erfahrungen in der Arbeit mit Medien sowie mit Kindern und Jugendlichen haben. Nach ausführlicher Diskussion empfehlen die Jugendschutzsachverständigen eine Altersfreigabe. Die Ständige Vertretung der OLJB kann diese Altersfreigabe übernehmen oder Berufung einlegen. Anschließend nimmt die USK das Prüfergebnis entgegen und teilt es den Antragstellenden mit. Wenn diese ebenfalls nicht in Berufung gehen und so eine erneute Prüfung auslösen, erhält das Spiel das gesetzliche Alterskennzeichen durch die Ständige Vertretung der OLJB bei der USK.
Im Online-Bereich vergibt die USK Alterskennzeichen im Rahmen des internationalen Systems IARC (International Age Rating Coalition). Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss der verschiedenen verantwortlichen Organisationen, zur weltweiten Altersbewertung wie beispielsweise ESRB (Entertainment Software Rating Board) in den USA, PEGI (Pan European Game Information) in Europa, ClassInd (Classificação Indicativa) in Brasilien, GRAC (Game Rating and Administration Commitee) in Südkorea, ACB (Australian Classification Board) in Australien und die USK in Deutschland. Bei IARC durchlaufen die Anbieter von Online-Spielen und Apps einen Fragebogen zu jugendschutzrelevanten Inhalten. Aus den jeweiligen Eingaben wird dann eine Alterseinstufung nach den Vorgaben und Kriterien der jeweiligen nationalen Selbstkontrolle (für Deutschland die USK) ausgegeben. In allen an dieses System angeschlossenen Vertriebsplattformen sind damit Alterskennzeichen der USK verfügbar. Zu den angeschlossenen Systemen gehören unter anderem der Google Playstore, der Nintendo eShop, der Xbox Store, der Sony Playstation Store und der Oculus Store.
Für die Alterseinstufung von digitalen Spielen gibt es festgelegte Kriterien. Diese Leitkriterien werden durch den Beirat der USK, der sich aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen zusammensetzt, beschlossen und angepasst. Die Leitkriterien dienen als Grundlage für die Prüfgremien bei der Einschätzung der Risiken einer möglichen Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen beim Spielen nicht altersgemäßer Spiele. Sie unterstützen bei der Entscheidungsfindung.
Im Fokus steht die Wirkungsvermutung, also inwiefern Jugendliche in ihrer Entwicklung beeinträchtigen oder sogar gefährden könnten. Dazu gehören unter anderem Kriterien wie die Atmosphäre im Spiel, Gewalt oder Handlungsdruck. Seit 2023 werden auch sogenannte „Nutzungsrisiken“, beispielsweise Funktionen wie Chats, In-Game-Käufe oder Standortweitergabe bei der jugendschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt und können Einfluss auf die Altersfreigabe haben. Mehr Informationen zu den Leitkriterien der USK finden sich auf der Webseite der USK.
Bei den vergebenen Alterskennzeichen gibt es die USK 0 (Freigegeben ohne Altersbeschränkung), die USK 6, USK 12, USK 16 und die USK 18 (keine Jugendfreigabe).
Seit Januar 2023 enthalten die Alterskennzeichen der USK zusätzliche Hinweise zu den Gründen der Altersfreigabe sowie zu vorhandenen Online-Funktionen im Spiel. Somit erkennen Eltern auf einen Blick, welche Gründe zur Altersfreigabe geführt haben (beispielsweise „Comic-Gewalt“ oder „Handlungsdruck“) und welche Risiken bei der Mediennutzung im Auge behalten werden sollten (beispielsweise „Chats“, „In-Game-Käufe“ oder „Standortweitergabe“). Die Hinweise sind auf der Rückseite der Spieleverpackung, auf den entsprechenden Online-Plattformen sowie in der USK-Titeldatenbank zu finden.
Grundsätzlich regelt der Staat mit seinen Alterskennzeichen nicht, wie und welche Medieninhalte Eltern zu Hause ihren Kindern zugänglich machen. Eltern sollten ihren Kindern jedoch nur solche Spiele geben oder erlauben zu spielen, die eine passende Altersfreigabe haben. Die Kennzeichen geben jedoch keine Auskunft über den Schwierigkeitsgrad eines Spiels oder die jeweilige pädagogische Eignung. Eine pädagogische Beurteilung zu digitalen Spielen bietet zum Beispiel der vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Spieleratgeber NRW.
Drei Eltern-Tipps der USK:
Ein gut sortierter Laden, der viele nützliche Anwendungen für Apple-Produkte bietet: der Apple App Store. Er lockt mit zahlreichen Apps, Spielen und Medieninhalten aus einem schier endlosen Angebot. Was es mit dem Apple App Store auf sich hat und wie Sie ihn kindersicher einrichten können, erfahren Sie in diesem Artikel.
Der Apple App Store ist eine digitale Plattform, auf der Benutzerinnen iOS- Apps für ihre Apple-Geräte wie iPhone, iPad oder iPod Touch herunterladen und installieren können. Er wurde 2008 von Apple eingeführt und hat seitdem einen erheblichen Einfluss auf die App-Entwicklungsbranche und das mobile Ökosystem.
Von Spielen und Unterhaltungsapps bis hin zu nützlichen Werkzeugen und Produktivitätsapps bietet der App Store eine breite Palette. Benutzerinnen können nach Apps suchen, Bewertungen und Rezensionen lesen, Apps kaufen oder kostenlos herunterladen und Abonnements abschließen. Konkret gibt es dafür auf dem Startbildschirm die Kategorien ‚Heute‘ (von Apple ausgewählte Apps und Neuigkeiten), ‚Spiele‘ (verschiedene Arten von Spielen), ‚Apps‘ (Apps nach Kategorien), ‚Arcade‘ (exklusive Spiele im Rahmen des Apple-Arcade-Abonnements) und die allgemeine ‚Suche‘. Beim Stöbern werden allerdings beworbene Apps bevorzugt. Das heißt, dass selbst beim Suchen nach einer konkreten App die gesuchte App erst unter einem Werbepost erscheint.
Entwicklern bietet der App Store eine Plattform zum Vermarkten. Dazu müssen die Apps bestimmte Richtlinien und Anforderungen von Apple erfüllen hinsichtlich Datenschutz, Sicherheit und Funktionen, die Benutzererfahrung verbessern. Jede App wird vor Veröffentlichung von Apple vorab darauf geprüft. Einige Entwicklerinnen kritisieren die hohen Gebühren, die Apple für den Verkauf von Apps im Apple App Store erhebt, andere haben Bedenken hinsichtlich der Überprüfungs- und Genehmigungsprozesse.
Spiele, Mal- und Zeichen-Apps, Musik- und Kreativ-Apps, Unterhaltungsapps und Lern-Apps – der Apple App Store bietet Kindern und Jugendlichen zahlreiche Möglichkeiten. Viele der Apps sind interaktiv, unterhaltsam und fördern die kognitive Entwicklung, die Sprachentwicklung oder die Feinmotorik.
Für Kinder bis zwölf Jahre gibt es eine eigene Kategorie im Apple App Store: Sie heißt ‚Kinder‘. Die Apps dort sind in der Regel kinderfreundlich und pädagogisch wertvoll. Allerdings ist die Kategorie nicht intuitiv zu finden. Sie müssen dazu im Suchfeld ‚Kinder‘ eingeben. Nur so landen Sie im Kinderbereich mit Unterkategorien.
Die Altersfreigaben werden von Apple selbst anhand des Inhalts der App und des Zielpublikums festgelegt. Dabei werden Faktoren wie Gewalt, sexueller Inhalt, Drogenkonsum oder Glücksspiel berücksichtigt. Für jede App wird dann eine Altersfreigabe von 4+, 9+, 12+, 17+ oder keine Freigabe vergeben. Apple setzt dabei seine eigenen Richtlinien und Standards ein.
Strenge Richtlinien für alle Apps für Kinder sollen für deren Sicherheit sorgen: Kindgerechte Inhalte. Keine Verwendung von Tracking-Technologien. Keine Werbung. Keine In-App-Käufe ohne Genehmigung der Eltern. Einfache Navigation und Bedienung. Keine Links zu externen Websites oder sozialen Medien ohne Genehmigung der Eltern. Pädagogischer Nutzen.
Sie können auch die Einstellungen ihrer Apple-Geräte anpassen, um den Zugriff auf bestimmte Apps oder Inhalte zu beschränken und sicherzustellen, dass Ihr Kind nur auf kindergerechte Apps zugreifen kann.
Tipps, wie Sie das Smartphone Ihres Kindes sicher einrichten gibt es in diesem Artikel.
Das Angebot an Videospielen ist mittlerweile riesig, man kann daher schnell den Überblick verlieren zwischen beispielsweise Abenteuer- oder Actionspielen, Lern- und Strategiespielen, Simulationen oder Rollenspielen. Als Eltern haben Sie vielleicht ein ungutes Gefühl, Ihrem Kind Videospiele zu erlauben. Schließlich hört man immer wieder, dass sie süchtig machen können oder andere negative Auswirkungen haben. Digitale Spiele können aber auch wichtige Funktionen erfüllen. Wie meist bei der Mediennutzung gilt auch hier: Das Maß und die Auswahl der Inhalte sind entscheidend für einen verantwortungsvollen Umgang. Altersfreigaben bieten eine erste Hilfe.
Weltweit gibt es in Deutschland die verbindlichsten gesetzlichen Regeln für die Prüfung und den Verkauf von Videospielen. Der Jugendschutz spielt hierbei eine große Rolle. Denn wie bei den meisten Unterhaltungsangeboten sollten Eltern auch bei Videospielen darauf achten, dass das Produkt für das jeweilige Alter des Kindes unbedenklich ist. Orientierung geben die Alterskennzeichnungen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, kurz USK.
Für Sie als Eltern ist es wichtig zu wissen, dass die USK-Angaben nicht darüber informieren, ob ein Spiel für Kinder schon beherrschbar oder verständlich ist. Sie stellen auch keine pädagogischen Empfehlungen dar. Die USK-Alterskennzeichen geben Auskunft darüber, ob das Spiel aus Sicht des Jugendschutzes unbedenklich ist, also keine beeinträchtigenden Inhalte für das jeweilige Alter aufweist.
Diese USK-Kennzeichen finden sich auf jeder Spieleverpackung, jedem Datenträger und in der Regel bei jedem seriösen Online-Shop. Folgende Alterseinstufungen gibt es:
Seit Januar 2023 werden neben den Altersfreigaben zusätzliche Hinweise angegeben. Diese finden Sie auf der Rückseite der Spieleverpackungen und in der USK-Titeldatenbank. Die Hinweise informieren über die Gründe, die zur Alterseinstufung geführt haben (wie „Gewalt“, „Handlungsdruck“ oder „Drogen“). Und sie geben an, welche möglichen Aspekte der Nutzung Sie beachten sollten (wie „In-Game-Käufe“ oder Chats“). Hier werden die einzelnen Hinweise genauer erklärt.
Für Europa gibt es noch die Alterskennzeichnung von PEGI (Pan European Games Information) mit den Altersstufen 3, 7, 12, 16 und 18 Jahre. Zusätzliche Symbole geben Hinweise darauf, ob bestimmte Spiele angsteinflößende, gewalthaltige oder sexuelle Inhalte thematisieren und ähnliches. Mehr dazu finden Sie beim Spieleratgeber NRW.
IARC steht für „International Age Rating Coalition“ und ist ein weltweites System zur Alterskennzeichnung von Online-Spielen und Apps. Da die immer mehr Bedeutung haben und das Internet keine Ländergrenzen kennt, haben sich die für Alterskennzeichnungen zuständigen Einrichtungen aus verschiedenen Ländern zusammengeschlossen und dieses System zur Alterskennzeichnung entwickelt. Dieser umfasst einen Fragebogen, mit dessen Hilfe Spieleentwickler von Online-Games und Spiele-Apps die Inhalte ihrer Produkte selbstständig einstufen können. Diese Angaben führen in jedem Land zu einem Kennzeichen, das den dort geltenden Jugendschutz-Regeln entspricht. In Deutschland macht das die USK. Daher finden Sie die Hinweise der USK auf vielen Online-Plattformen, die dieses System nutzen, wie Google Play Store, Nintendo eShop, Microsoft Store, PlayStation Store, Xbox Store und Meta Quest Store. Sie sollten sich aber nicht allein darauf verlassen, da die USK die Selbsteinschätzungen der Spieleentwickler nur stichprobenartig oder auf Beschwerde hin überprüft. Nutzen Sie zusätzlich Spielebeurteilungen von pädagogischen Plattformen, wie www.spielbar.de oder den Spielerratgeber NRW.
Beobachten Sie Ihr Kind, wie es mit den Inhalten umgeht. Es gibt Kinder, die Inhalte noch nicht gut verstehen, obwohl sie laut Altersempfehlung schon geeignet sind. Das ist nicht schlimm, jedes Kind ist anders und entwickelt sich unterschiedlich. Schauen Sie einfach, ob andere Angebote geeigneter sind.
Für viele ist der Online-Versandhändler Amazon aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sein Videostreaming-Portal Prime Video verzeichnet nach Netflix die zweitgrößte Zahl an Abonnements. Umgangssprachlich wird der Dienst auch Amazon Prime genannt, wobei hierunter mehrere Angebote fallen.
Wie bei anderen Videostreaming-Diensten bietet Prime Video die Möglichkeit, eine Vielzahl an Filmen und Serien zeitlich und örtlich ungebunden anzuschauen. Dafür meldet man sich kostenpflichtig bei amazon.de mit einem eigenen Prime-Benutzerkonto an.
Die Filme und Serien lassen sich über einen Webbrowser, der Prime-Video-App oder internetfähige Geräte ansehen, wie z. B. ein Smart-TV Gerät, Spielekonsole oder Smartphone. Im Abonnement sind zahlreiche Filme und Serien zur freien Verfügbarkeit enthalten, darunter auch eigens von Amazon produzierte Formate. Darüber hinaus können Titel kostenpflichtig ausgeliehen werden, zum Beispiel ganz neue Serienstaffeln. Über Amazon Channels besteht das Angebot, themenspezifische Bezahl-Sender wie Eurosport Player dazu zu buchen. Das Teilen einer Mitgliedschaft ist bei Prime Video nicht möglich.
Die meisten Videos sind mit den gesetzlichen Alterseinstufungen der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) gekennzeichnet. Es gibt einen eigenen Bereich für Kinderinhalte. Die dort zu findenden Serien und Filme sind neben anderen Kategorisierungen in die Altersgruppen 2 – 5 Jahre, 6 – 8 Jahre und 9 – 11 Jahre unterteilt. Um Videoinhalte mit FSK18-Einstufungen anschauen zu können, muss die eigene Volljährigkeit mithilfe des Ausweises oder Reisepasses und einer Bankverbindung nachgewiesen werden.
Prime Video bietet einige Sicherheitseinstellungen für Kinder:
Ganz egal für welches Alter – bei Prime Video finden sich angesagte Serien und Filme für alle. Ohne Kindersicherung haben Minderjährige unbegrenzten Zugriff auf Inhalte, die nicht für ihr Alter geeignet sind, sie ängstigen oder überfordern können. Viele Serien und Filme haben ein FSK-Alterskennzeichen, aber nicht alle. Diese können Kinder und Jugendliche ungehindert ansehen, da die Kindersicherung hier nicht greift.
Wie bei vielen Streaming-Angeboten ist der Reiz des ständigen Weiterschauens auch bei Prime Video sehr hoch. Darauf sollten Sie Ihr Kind aufmerksam machen und mit gutem Beispiel vorangehen.
Nach eigenen Angaben verwendet Prime Video die Einstufungen der FSK als Grundlage für die Kindersicherungseinstellungen. Liegen für z. B. sehr neue Filme oder Serienfolgen keine FSK-Einschätzungen vor, so gibt es auf der Webseite keine Angaben darüber, ob und nach welchen Kriterien die Alterseinstufungen selbst oder von Drittanbietern vorgenommen werden.
Sie möchten Prime Video in Ihren Familienalltag integrieren? Dann sollten Sie auf die Altersfreigaben der Filme und Serien achten, ein Kinderprofil einrichten, die Kinder- bzw. Jugendschutzoptionen entsprechend einstellen und PIN-Codes verwenden. Schützen Sie Ihr Benutzerprofil durch eine sichere PIN (keine Geburtsdaten oder einfache Abfolgen wie 1234). Denn sonst kann es passieren, dass Ihr Kind zwischen den Profilen wechselt und so vom Kinderprofil in den Erwachsenenbereich gelangt.
Um sicher zu gehen, dass die Inhalte wirklich für Ihr Kind geeignet sind, schauen Sie die Filme oder Serien, die Ihr Kind sehen möchte, vorab an. Sich zusammen einen Film anzusehen kann ein schönes Familienerlebnis sein. Gerade bei jüngeren Kindern (mind. bis zehn Jahren) ist das grundsätzlich zu empfehlen, sodass sich Ihr Kind bei gruseligen oder bedenklichen Inhalten nicht allein gelassen fühlt.
Achten Sie außerdem darauf, dass Prime Video und die Mediennutzung überhaupt nur eine Aktivität von vielen anderen Freizeitbeschäftigungen für Ihr Kind sein sollte.
In unserer Videoreihe „Sie fragen – wir antworten“ erklärt unsere Medienpädagogin Melanie Endler, warum man Kinder beim Serienschauen nicht allein lassen sollte:
Mehr Videos finden Sie hier.
Ein schlimmes Ereignis, wie z. B. der Beginn des Krieges in der Ukraine, bestimmt meist tagelang die Berichterstattung in den Medien oder die Gespräche auf der Straße. Kinder bekommen mit, was Erwachsene beschäftigt und werden so mit erschreckenden, tagesaktuellen Geschehnissen konfrontiert. Es ist kaum möglich und wenig sinnvoll, Kinder und Jugendliche komplett von Nachrichten fernzuhalten. Wie junge Menschen beim Thema Nachrichten begleitet werden können und welche altersgerechten Angebote es gibt, erklären wir in diesem Artikel.
Viele Eltern fragen sich zurecht, wie man Kindern solche Ereignisse erklären kann, ohne sie zu verängstigen. Nachrichten für Erwachsene überfordern Kinder aufgrund ihrer Komplexität und den Darstellungen von z. B. Katastrophen, Terror und Gewalt. Gerade Bilder oder Videos sind für sie oft noch ungeeignet, da sie nur schwer eingeordnet und verarbeitet werden können. In Zeiten von Fake News und vielen schwer einschätzbaren Nachrichtenquellen sollten Kinder und Jugendliche altersgemäß darin gestärkt werden, Nachrichten verstehen, analysieren und bewerten zu können.
Dafür stehen eine Vielzahl sicherer und für Kinder geeigneter Nachrichtenangebote zur Verfügung. Sie bieten ein breites Themenspektrum und decken kindliche Interessen ab. Ihr Kind findet hier Nachrichten altersgerecht vermittelt, in verständlicher Sprache, mit einfachen und klaren Sätzen. Außerdem wird auf dramatische und beängstigende Bilder und Videos verzichtet. Manchmal werden Kinder sogar selbst zu Reporterinnen und Reportern und berichten über Ereignisse aus der eigenen Perspektive.
Beispiele für Nachrichten für Kinder und Jugendliche im Internet sind
Die Kindersuchmaschinen blinde-kuh.de und fragfinn.de helfen dabei, Nachrichten verschiedener Seiten im Schnelldurchlauf zu prüfen. Hier werden Artikel von verschiedenen kindgerechten Angeboten auf einen Blick angezeigt.
Längst im Kinderzimmer angekommen sind auch Podcasts. In kurzen Audiodateien können sich Kinder einen Überblick verschaffen, was gerade auf der Welt passiert. Nachrichten im Audioformat kommen gänzlich ohne erschreckende Bilder aus und schaffen so eine inklusive Möglichkeit für alle Kinder, die nicht lesen oder sehen können.
Interessante Beispiele für Podcasts sind:
Jugendliche informieren sich weniger über lineares Fernsehen als vielmehr über Social-Media-Plattformen wie YouTube, Instagram und TikTok. In sozialen Netzwerken und Messengern tummeln sich nicht nur seriöse Nachrichtenangebote, sondern gerade dort werden Jugendliche mit Desinformationen und Meinungsmache konfrontiert, zum Beispiel zu extremistischen Positionen. Folgende Formate aus öffentlich-rechtlichem Rundfunk sowie anderen Anbieterinnen und Anbieter sind zu empfehlen:
Auch bei kindgerechten Nachrichten gilt: Je nach individuellem Entwicklungsstand des Kindes sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Kind Nachrichten speziell für die jeweilige Altersgruppe ansehen oder anhören. Insbesondere jüngere Kinder nehmen Nachrichten ungefiltert auf und können nur schwer einschätzen, inwieweit die Inhalte sie selbst betreffen und ihr Leben beeinflussen. Gerade bei schlimmen Ereignissen ist es wichtig, sie gut einzuordnen. Nehmen Sie die Ängste Ihres Kindes ernst, reden Sie mit ihm darüber und trösten Sie es. So helfen Sie Ihrem Kind, die Nachricht zu verstehen und gut zu verarbeiten.
Bei Jugendlichen gilt es, ihre Informationskompetenz kontinuierlich zu stärken. Geben Sie Ihrem Kind Zugang zu jugendgerechten Nachrichtenportalen. Bleiben Sie im Austausch über das tagesaktuelle Geschehen und sprechen Sie auch kritisch über Quellen. Klären Sie Ihr Kind über Phänomene wie Fake News, Verschwörungsmythen und Propaganda auf und gehen Sie mit gutem Beispiel voran, indem Sie Nachrichten nur aus seriösen Quellen beziehen.
Wenn es um die Nutzung des Internets geht, kommt immer auch das Thema Datenschutz auf. Denn viele Apps sammeln die Daten der Nutzenden. Doch was steckt eigentlich dahinter und worauf sollten Sie als Eltern achten?
Datenschutz bezieht sich auf den Schutz personenbezogener Daten. Das sind all die Daten, die sich auf eine bestimmte Person beziehen, etwa der vollständige Name, das Geburtsdatum, ihre Telefonnummer usw.
Datenschutz ist ein Grundrecht in der Europäischen Union. Jede Person hat das Recht zu entscheiden, was mit den eigenen Daten passiert. Alle Unternehmen, die solche Daten nutzen und verarbeiten, müssen dafür sorgen, dass sie nicht einfach so verbreitet werden. Aber auch jede Person selbst sollte darauf achten, welche Daten über sie im Umlauf sind.
Wenn Informationen einmal im Netz verbreitet wurden, können sie missbraucht werden. Der beste Schutz der eigenen Daten ist die datensparsame Nutzung von Online-Medien. Überlegen Sie gut, welche Daten Sie im Netz von sich und Ihren Kindern preisgeben. Ohne, dass wir es bemerken, hinterlassen wir, beispielsweise durch die Benutzung eines Messengers und anderer Apps sowie durch das Surfen im Netz, Datenspuren.
Für die Nutzung von Apps und Plattformen gibt es Datenschutzerklärungen, in denen steht, welche Daten wofür erhoben werden. Nach dem Upload oder bei der Registrierung stimmt jede und jeder Nutzende diesen zu. Anwendungen greifen dafür auf bestimmte Funktionen des eigenen Smartphones oder Tablets zu. Aber auch freiwillig geben wir Informationen über uns preis, indem wir Videos, Fotos usw. hochladen und veröffentlichen.
Deshalb ist es wichtig, bestimmte App-Berechtigungen zu deaktivieren, wenn die Anwendung nicht genutzt wird oder den Zugriff auf einzelne Funktionen nicht benötigt. In unserem Beitrag dazu erfahren Sie, worauf es dabei zu achten gilt.
In den kommenden Wochen beschäftigen wir uns hier beim Elternguide genauer mit den einzelnen Funktionen und App-Berechtigungen. Sie erfahren, wann der Zugriff auf den Standort problematisch sein kann, worauf Sie bei der Aktivierung von Bluetooth achten sollten und vieles mehr.
Eine wesentliche Voraussetzung, um die Daten auf dem eigenen Smartphone oder den Zugriff durch andere Personen auf Anwendungen zu schützen, ist ein gutes Passwort. In unserem Beitrag „Sicher ist sicher: Passwörter im Netz“ erfahren Sie alles Wichtige dazu.
Bei der Zwei-Faktor-Verifizierung wird neben einem Passwort noch eine weitere Bestätigung benötigt. Das kann z. B. ein Zahlencode sein, den Sie über eine App auf dem Smartphone angezeigt bekommen. Zugriff hat so nur die Person, die sowohl das Passwort kennt als auch im Besitz Ihres Smartphones ist. An den zusätzlichen Schritt gewöhnt man sich schnell und die zusätzliche Sicherheit lohnt sich.
Auch bei der Versendung von Nachrichten per Messenger oder E-Mail ist Datenschutz wichtig. Wenn eine Nachricht verschlüsselt wird, kann der Inhalt nicht mehr gelesen werden. Erst mit dem passenden Schlüssel kann die Nachricht wieder hergestellt werden. Das ist mit einem Brief vergleichbar, der mit einem Schloss versehen ist. Nur die Person mit dem richtigen Schlüssel kann den Brief öffnen, um zu lesen was drinsteht. Wenn eine dritte Person die Nachricht in die Hände bekommt, kann sie mit der Nachricht ohne Schlüssel also gar nichts anfangen. Deshalb ist es sinnvoll, Dienste zu verwenden, die mit einer Verschlüsselung arbeiten. Bei Websites lässt sich an der Adresse erkennen, ob die Verbindung verschlüsselt ist. Immer wenn hinter dem „http“ ein „s“ steht (also „https://…) bedeutet das, dass die Verbindung verschlüsselt ist. Mehr zu Verschlüsselung können Sie hier nachlesen.
Smartphones bringen einige Funktionen mit, um das Chatten, Surfen im Netz und die Nutzung von Apps für Ihr Kind sicherer zu gestalten. Dennoch ersetzen diese Einstellungen am Gerät oder auch Jugendschutz-Apps nicht die Begleitung durch Sie als Eltern. Ihr Kind sollte immer verstehen, warum gewisse Webseiten oder Apps gesperrt oder die GPS-Ortung deaktiviert bleiben sollte. Orientieren Sie sich bei der Kontrolle und Sicherheit außerdem immer am Alter und der Entwicklung Ihres Kindes. Jugendliche können besser und selbstständiger einschätzen, wie sie Geräte und die eigenen Daten schützen als Kinder mit dem ersten eigenen Handy. Greifen Sie besonders bei Jugendlichen nicht zu stark in die Privatsphäre Ihres Kindes ein. Versuchen Sie aber immer im Gespräch mit Ihrem Kind zu bleiben und als Ansprechperson bei Fragen oder Unsicherheiten da zu sein. Hier finden Sie noch weitere Tipps, wie Sie das Smartphone Ihres Kindes sicherer machen können.
Das Kind vor dem Bildschirm, die Spielkonsole in der Hand und auf dem Kopf das Headset … – dieser Anblick ist Ihnen vertraut? Dann ist Ihr Kind als Gamer oder Gamerin in digitalen Spielewelten unterwegs.
Bei vielen Kindern und Jugendlichen sind Spiele beliebt, bei denen sie online mit anderen chatten können, wie z. B. bei Fortnite (ab 12 Jahren) oder FIFA. Sie können mit Freunden oder mit anderen Spielenden digitale Gemeinschaften und Teams bilden. Sie können sich live über Textnachrichten oder ein Headset austauschen, direkt über das Spiel oder mit Hilfe zusätzlicher Programme wie Teamspeak, Mumble und Discord. Spielende unterhalten sich während des Spiels. Sie besprechen beispielsweise Spielstrategien, geben sich Tipps und holen sich Lob für geschicktes Handeln ab. Dabei können „digitale Freundschaften“ entstehen.
Die Kommunikation während des Games schult soziale Kompetenzen. Ähnlich wie auf dem Schulhof nimmt jeder dabei eine bestimmte Rolle ein: eine Person bestimmt das Gespräch, eine andere sorgt dafür, dass es keinen Streit gibt, wieder eine andere Person macht Späße. Egal ob digital oder analog müssen dabei Regeln eingehalten werden. Wenn Kinder und Jugendliche nur miteinander sprechen können, ohne dass sie sich sehen, sind sie besonders herausgefordert: Spielsituationen müssen verständlich erklärt werden, es müssen schnelle Anleitungen gegeben und Absprachen zu weiteren Taktiken getroffen werden.
Wenn in Online-Games nur gechattet wird, ist schwer auszumachen, wer gerade mit einem kommuniziert. Deshalb besteht das Risiko von Cybermobbing und Cybergrooming. Auch Hass und Beleidigungen unter Gamern sind kein seltenes Phänomen. Da die Chats bei Spielen nicht immer moderiert werden, d. h. keine dritte Person darauf achtet, dass Kommunikationsregeln eingehalten, verstärkt sich die Gefahr. Spielende fühlen sich sicher, weil sie sich hinter einem Avatar (so heißen die Spielfiguren in einem Onlinespiel) verstecken können. Denn für die Anmeldung genügt häufig ein Name und die E-Mail-Adresse. Eine gesicherte Altersabfrage ist nicht möglich.
Im „Spielrausch“ besteht außerdem die Gefahr, dass Ihr Kind unbemerkt private Informationen nach außen gibt. Zudem ist der Reiz hoch, immer weiter spielen zu wollen, um in Kontakt mit seinem Team zu bleiben und dort Anerkennung zu bekommen.
Achten Sie auf die Altersempfehlungen und Risikoeinschätzungen von Spielen. Nutzen Sie dafür neben den Altersfreigaben der USK pädagogische Beurteilungen, z. B. vom Spieleratgeber NRW oder Spielbar.
Als Eltern können Sie am besten einschätzen, ob Ihr Kind schon bereit ist, im Spiel verantwortungsvoll zu chatten bzw. ob es die Risiken einschätzen kann. Beobachten Sie, wie sich Ihr Kind bei Gesprächen außerhalb des Internets verhält. Spielen Sie auch mal gemeinsam, so dass Sie die Begeisterung für ein Spiel nachvollziehen können. Das gemeinsame Erlebnis baut zusätzlich Vertrauen zwischen Ihnen und Ihrem Kind auf. Dann weiß es, dass es sich an Sie wenden kann, wenn ihm etwas gruselig oder unangenehm vorkommt. Machen Sie sich außerdem über die Einstellungsmöglichkeiten des jeweiligen Spiels schlau. Wenn möglich, geben Sie das Alter der spielenden Person an, so dass automatisch Jugendschutzeinstellungen greifen können (falls diese vorhanden sind). Eventuell lässt sich die Chatfunktion separat abschalten. Beispielsweise bei Fortnite kann der Voice-Chat deaktiviert bzw. einzelne Spieler aus dem Team stummgeschaltet werden.
Für jüngere Spielende unter 14 Jahren sollten Sie Spiele ins Auge fassen, die nicht auf Online-Kommunikation setzen. Tasten Sie und Ihr Kind sich langsam heran und klären Sie über mögliche Kommunikationsrisiken und den Umgang damit auf.
Steht auf dem Wunschzettel Ihres Kindes für den Geburtstag oder Weihnachten eine Smartwatch? Vielleicht ist der Wunsch schon in Erfüllung gegangen, denn in immer mehr Familien gibt es die schlauen Armbanduhren. Das Angebot an Smartwatches wächst und ihr Funktionsumfang auch.
Sie sieht aus wie eine digitale Armbanduhr, hat jedoch sehr viel mehr zu bieten. Die Uhr ist eigentlich ein kleiner Computer, der mit dem eigenen Smartphone verbunden wird. Es gibt aber auch Smartwatches, die ohne Smartphone funktionieren. Man kann darauf Textnachrichten lesen, ohne erst nach dem Smartphone in der Tasche kramen zu müssen. Man lässt sich damit zum nächsten Kino navigieren, kann mit der Uhr seine Schritte zählen lassen und vieles mehr. Außerdem verfügt die Uhr über einen Lautsprecher und ein Mikrofon, sodass man auch ohne Smartphone über das Handgelenk telefonieren kann.
Für Kinder gibt es spezielle Smartwatches mit eingeschränktem Funktionsumfang (Textnachrichten senden und empfangen, GPS-Tracking, Lernspiele, Fotofunktion usw.) – mit oder ohne Verbindung zum Internet (über eine integrierte SIM-Karte). Hersteller bewerben diese Uhren als Einstieg in das digitale Leben und als gutes Kommunikationsmittel zwischen Eltern und Kind.
Gerade für jüngere Kinder können sie eine praktische Alternative zum Smartphone sein. Die schlauen Uhren sind in der Regel einfach zu bedienen und bieten die wichtigsten Funktionen. Für Kinder steht der Unterhaltungsfaktor im Vordergrund: sie können mit der Uhr spielen oder mit Freunden chatten (sofern es eine SIM-Karte hat und die Eltern die Telefonnummern der Freunde vorab dafür freigegeben haben).
Nicht zu missachten, ist jedoch die mögliche Kontrolle durch die Eltern. Durch die Ortungsfunktion wissen Mama und Papa, wo sich ihr Kind gerade aufhält, es ist jederzeit erreichbar und sie können kontrollieren, mit welchen Personen das Kind kommuniziert. Im Internet surfen ist nicht mit allen Kinder-Smartwatches möglich, da sie nicht zwingend über eine Internetverbindung verfügen. Dies gibt Eltern die Sicherheit, dass ihr Kind auf keine bedenklichen Inhalte stoßen kann.
Einerseits können die Uhren einen guten Einstieg in die Welt der digitalen Geräte bieten, da sie nicht unbedingt eine Verbindung zum Internet haben müssen, aber für Kinder viele attraktive Funktionen wie Spiele und Kamera mitbringen. Ihr Kind lernt mit einem eigenen Gerät umzugehen, ohne dass es schon ein teures Smartphone sein muss.
Andererseits gibt es Funktionen, die in die Privatsphäre des Kindes eindringen. Die Funktion des GPS-Trackings erscheint auf den ersten Blick sinnvoll. Denn so wissen Sie jederzeit, wo sich Ihr Kind gerade aufhält. Aber Sie sollten sich klarmachen, dass auch Ihr Kind ein Recht auf freie Entfaltung hat – wenn auch in einem geschützten Rahmen. Sich mit dem Älterwerden zunehmend frei zu bewegen und eigene Erfahrungen zu machen, ist wichtig für Ihr Kind. Das Aktivieren der Ortungsfunktion kann einen Übergriff in die Freiheit Ihres Kindes darstellen und zu einem Vertrauensbruch führen. Denken Sie an Ihre eigene Kindheit zurück und schenken Sie Ihrem Kind Vertrauen.
Sollten Sie sich zusammen für die Anschaffung einer Kinder-Smartwatch entscheiden, dann lernen Sie die Uhr gemeinsam mit Ihrem Kind kennen und nehmen Sie die Einstellungen zusammen vor. Die Kontrollfunktionen sollten nur in Notfällen und mit Wissen Ihres Kindes aktiviert werden. Machen Sie sich außerdem zur Datenschutzerklärung, den AGB und den Nutzungsbedingungen schlau! Smartwatches gelten immer mehr als Datenräuber. Hacker können möglicherweise auf einfache Weise Zugriff auf die Uhren erlangen.